Kartellrechtsnovelle 2021.

  • 25. Oktober 2021Kartellrechtsnovelle 2021

    Die österreichische Kartellrechtsnovelle 2021 ist im September in Kraft getreten – neben Änderungen in der Zusammenschlusskontrolle (neue Aufgriffsschwellen und neues SIEC-Untersagungskriterium – ab 2022) sowie in den Bereichen Kartelle (neue Nachhaltigkeits-Ausnahme) und Marktbeherrschung brachte die Novelle auch zahlreiche Neuerungen aufgrund einer EU-Richtlinie aus 2019 (in den Bereichen Ermittlungen, Rechtsdurchsetzung inkl Geldbußen, Kronzeugen und diverse Verfahrensbestimmungen) – diese Neuerungen sind im Aufsatz von Axel Reidlinger und Isabella Hartung im ecolex Heft 10/2021 zusammengefasst.

    Auszug aus ecolex Heft 10/2021

  • 16. März 2020Kanzleibetrieb und Covid-Maßnahmen

    Aus Verantwortung für unser Team und unsere Mandanten haben wir entsprechend den Empfehlungen der Bundesregierung für Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie unseren Kanzleibetrieb ab 16. März vorläufig weitestgehend auf Teleworking / Home Office umgestellt. Dadurch können wir für unsere Mandanten auch in dieser Zeit in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.

    Wenn Sie uns telefonisch erreichen wollen und unser Festnetztelefon gerade überlastet sein sollte, wählen Sie bitte unsere Kanzlei-Mobilnummer +43 664 9953 5968.

  • 29. Mai 2019Kartellrechts-Wettbewerb: Reidlinger Schatzmann betreut siegreiches StudentInnen-Team

    Der österreichische Kartellrecht Moot Court wurde 2019 bereits zum fünften Mal von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeinsam mit Dorda und der European Law Students‘ Association (ELSA) veranstaltet. Insgesamt nahmen daran sechs StudentInnen-Teams aus Wien, Graz und Salzburg teil. Sie mussten in einem hypothetischen kartellrechtlichen Rechtsstreit Schriftsätze verfassen und vor einem Kartellgerichts-Panel plädieren (das hier mit zwei Juristen aus der BWB und einem Anwalt besetzt war).

    Nach der mündlichen Verhandlung, die am 28. Mai 2019 im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz stattfand, konnte sich das von Reidlinger Schatzmann betreute Team „Juridicum“ von der Universität Wien, bestehend aus Nina-Maria Thomic, Hoang-Anh Nguyen und Martin Fischer, als Sieger durchsetzen und wurde von BWB-Generaldirektor Dr. Theodor Thanner und Sektionsleiter Prof. Dr. Hans-Georg Kathrein geehrt. Nina-Maria Thomic schaffte es zudem ins „Best Speaker“-Finale.

    „Wir freuen uns und gratulieren unserem Team herzlich“, sagen Axel Reidlinger und Franz Stenitzer aus dem Kartellrechts-Team von Reidlinger Schatzmann.

    Hier der BWB-Bericht zum Finale: https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/kartellrecht_moot_court_2019_die_sieger_stehen_fest/

  • 9. Januar 2019Reidlinger Schatzmann verstärkt das Kartellrechts-Team mit Franz Stenitzer als Counsel

    Reidlinger Schatzmann wächst: Die Praxisgruppe Kartellrecht konnte mit Rechtsanwalt Dr. Franz Stenitzer LL.M. (36), der seit 7. Jänner an der Seite von Axel Reidlinger tätig ist, wertvolle Verstärkung gewinnen. Im Kartellrechts-Team von Reidlinger Schatzmann berät Franz Stenitzer nun als Counsel österreichische und internationale Unternehmen zu kartellrechtlichen Fragestellungen.

    Stenitzer verfügt bereits über ein ganzes Jahrzehnt Beratungserfahrung in den Bereichen Kartellrecht, Vertriebsrecht und Beihilfenrecht: Von 2009 bis Ende 2015 war Stenitzer bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Brüssel und Wien tätig, danach bei bpv Hügel in Wien. Bereits zuvor hatte er nach dem Postgraduate-Studium am Europakolleg in Brügge zwei Praktika bei der GD Wettbewerb der Europäischen Kommission sowie bei einer auf Kartellrecht spezialisierten US-amerikanischen Kanzlei in Brüssel absolviert.

    „Ich schätze Franz seit unserer langjährigen Zusammenarbeit bei Freshfields als hervorragenden Kartellrechts-Experten und Team Player“, freut sich Reidlinger über den Neuzugang. „Wir können mit seiner Unterstützung unsere Qualität und Effizienz für unsere Mandanten sicher noch weiter steigern.“

  • 26. Januar 2018Axel Reidlinger leitet Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht am 25.1.2018 in Wien

    Am 25.1.2018 leitete Axel Reidlinger das Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht: Geldbußen – Schadenersatz – Digitale Wirtschaft“. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.studienvereinigung-kartellrecht.de/veranstaltungen/arbeitsgruppe-oesterreich/20180125-symposium-wien-aktuelle-entwicklungen-im

  • 19. Januar 2018Axel Reidlinger spricht beim Wettbewerbstag von Lademann & Associates am 18.1.2018 in Hamburg

    Axel Reidlinger referierte zum Thema „Der ‚As-efficient-Competitor-Test‘ nach der Intel-Entscheidung des EuGH“ am 18.1.2018 in Hamburg auf dem jährlichen Wettbewerbstag von Lademann & Associates (Economists and competition consultants). Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    http://www.lademann-associates.de/page/display/de/6/58/la-wettbewerbstag-2018

  • 1. Mai 2017Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017

    Das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 (KaWeRÄG 2017), bringt weitreichende Änderungen im Kartellgesetz (KartG) und im Wettbewerbsgesetz (WettbG) mit sich.

    Die Änderungen im Kartellgesetz treten überwiegend am 1. Mai 2017 in Kraft, die Bestimmungen zum Inkrafttreten bzw zur Anwendbarkeit ordnen aber teilweise sogar eine Rückwirkung an (siehe im einzelnen § 86 Abs 5 bis 9 KartG – insb Abs 9 zum Schadenersatz).

    Das wichtigste Element dieser Kartellrechtsnovelle bildet die Umsetzung der „EU-Schadenersatzrichtlinie“ im österreichischen Recht („Richtlinie über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union“ – RL 2014/104/EU) – darin werden der bessere Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und viele andere Details wie Verjährung, Beweislast etc. geregelt; diese Bestimmungen finden sich in § 37a bis § 37m Kartellgesetz.

    Zu den wichtigsten anderen Änderungen dieser Kartellrechtsnovelle zählen folgende Bestimmungen:

    • § 2 Abs 2 Z 2 KartG: Neue Ausnahme vom Kartellverbot für Vereinbarungen zwischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen und Pressegrossisten unter bestimmten Voraussetzungen – die Ausnahme gilt naturgemäß nur im österreichischen Kartellrecht, also nicht bei Erfüllung des EU-Zwischenstaatlichkeitskriteriums des Art 101 AEUV.
    • § 9 Abs 4 KartG: Zusammenschlusskontrolle: Zusätzliche Aufgriffsschwelle (nach dem Wert der Gegenleistung) – Es kann eine Anmeldepflicht nun selbst dann bestehen, wenn die – weiterhin geltenden – bisherigen im KartG normierten (rein umsatzabhängigen) Aufgriffsschwellen nicht erfüllt sind (laut Erläuterungen zur Regierungsvorlage „im Hinblick auf die Vermeidung von Monopolbildungen im sensiblen digitalen Wirtschaftsbereich“ – dh insb für den Erwerb von Unternehmen, die nur geringe Umsätze erzielen, durch marktstarke Unternehmen (Übernahme Facebook / WhatsApp 2014 etc). Diese Aufgriffsschwelle (Wert der Gegenleistung) beträgt EUR 200 Mio., zusätzlich wurde ein Inlandsumsatz von insgesamt mindestens EUR 15 Mio festgelegt; außerdem besteht die Anmeldepflicht nur dann, wenn „… das zu erwerbende Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig ist.“ Inkrafttreten am 1. November 2017 – laut Erläuterungen bedeutet dies, dass die neue Schwelle zur Anwendung kommen soll, wenn die Durchführung des Zusammenschlusses ab dem 1. November erfolgt.
    • § 33 KartG: Anpassung der Verjährungsregel an die europäischen Bestimmungen (Art 25 VO 1/2003) dahingehend, dass Verstöße nicht während laufender Ermittlungen verjähren können.
    • § 35 Abs 1 lit c KartG: Die Verhängung von Zwangsgeldern kann auch erfolgen, um ein Unternehmen zu zwingen, im Rahmen einer Hausdurchsuchung der BWB den Zugang zu elektronisch abrufbaren Daten zu ermöglichen.
    • § 49 Abs 3 KartG: Im Rechtsmittelverfahren gegen Beschlüsse des Kartellgerichts wird ein neuer Rekursgrund geschaffen: „Der Rekurs kann sich auch darauf gründen, dass sich aus den Akten erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der der Entscheidung des Kartellgerichts zugrunde gelegten entscheidenden Tatsachen ergeben.“ — Die Bestimmung ist eine Reaktion auf die Rechtsprechung des OGH, wonach der OGH auch als Kartellobergericht zur Überprüfung der Beweiswürdigung in keinem Fall berufen sei. Die künftige praktische Relevanz dieses sehr eng gefassten neuen Rekursgrunds bleibt abzuwarten.
    • § 10a Abs 1 WettbG: Erhöhung der Anmeldegebühr für Zusammenschlüsse auf EUR 3.500 (bisher EUR 1.500)
    • § 10b Abs 2 WettbG: Bekanntmachung auch von Geldbußenanträgen gemäß § 29 KartG auf der BWB-Website
    • § 10b Abs 3 WettbG: Bekanntmachung des Spruchs rechtskräftiger Entscheidungen gemäß § 26 bis 29 KartG auf der BWB-Website
    • § 11b WettbG: Zusammenfassung der Kronzeugenbestimmungen in einem eigenen Paragraphen und Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems
    • § 11a Abs 1 Z 2 WettbG: Präzisierung des Einsichtsrechts der BWB in geschäftliche Unterlagen
    • § 13 Abs 2 WettbG: Mitteilungspflicht der BWB nicht mehr nur „auf Verlangen“, wenn nach Ermittlungen kein Anlass zur Antragstellung besteht
    • § 13a WettbG: Offenlegung von Beweismitteln der Bundeswettbewerbsbehörde in gerichtlichen Schadenersatzverfahren
    • § 13b WettbG: Kooperation der Bundeswettbewerbsbehörde in gerichtlichen Schadenersatzverfahren

    Link zum KaWeRÄG 2017 im Bundesgesetzblatt:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_56/BGBLA_2017_I_56.html

  • 7. Oktober 2016Wettbewerbssymposium der WKÖ zur Kartellrechtsreform

    Axel Reidlinger wird am 21. Oktober 2016 beim „XIV. Wettbewerbssymposium – Kartellrechtsreform 2016/2017“, veranstaltet von der Wirtschaftskammer Österreich im Rudolf Sallinger-Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, einen „Keynote“-Vortrag zur bevorstehenden Novelle zum österreichischen Kartellgesetz halten.

    Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:
    https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/Wirtschaftsrecht/Einladung-XIV-Wettbewerbssymposium.pdf

  • 20. September 2016Tagung an der Wirtschaftsuniversität „Competition Law and Economics: Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen“

    Axel Reidlinger wird am 25. Oktober 2016 bei der Tagung an der Wirtschaftsuniversität Wien zum Thema „Competition Law and Economics: Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen“, einen Vortrag zum Thema „Vertikale Beschränkungen aus anwaltlicher Sicht“ halten.

    Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:
    https://www.wu.ac.at/economics/news-details-vwl/detail/competition-law-and-economics-vertikale-wettbewerbsbeschraenkungen-1/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=4f7fbfc70397c7c12df2ab102ce3260c

  • 12. Juli 2016Kartellrecht und Daten in der Digital Economy

    Axel Reidlinger wird am 25. August 2016 beim 17. Salzburger Telekom-Forum, veranstaltet von der Rundfunk & Telekom Regulierungs GmbH (RTR) zusammen mit der Universität Salzburg, einen Vortrag zum Thema „Kartellrechtliche Aspekte der Verwendung von Daten in der Digital Economy“ halten. Informationen zum Forum-Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:

    https://www.rtr.at/de/inf/TKForum2016/Programm_TK-Forum_2016.pdf